Am 19. Oktober begann in Berlin die neunte Runde des Mentoringprogramms „Frauen in Kultur und Medien“. Aus mehr als 250 Bewerbungen wählte eine Jury 26 Teilnehmerinnen aus, die in den kommenden sechs Monaten von erfahrenen Persönlichkeiten aus Kultur und Medien begleitet werden. Der Deutsche Kulturrat setzt damit ein Format fort, das berufliche Erfahrung, Kontakte und Orientierung vermitteln soll. Die entscheidende Frage reicht jedoch über das Programm hinaus: Wer wählt später aus, wer eine Institution leitet?
Mentoring kann den Blick auf den nächsten Karriereschritt schärfen und Türen zu Netzwerken öffnen. Es kann aber weder eine Stelle schaffen noch ein Auswahlverfahren ersetzen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Häusern, ihren Trägern und den Gremien, die Leitungen berufen.
Hilfe zur Selbsthilfe – mit begrenzter Reichweite
Das Programm richtet sich an Frauen mit beruflicher Erfahrung, die eine Führungsposition anstreben oder ihre Sichtbarkeit in der Branche stärken möchten. Neben dem persönlichen Tandem sind Seminare und Netzwerktreffen vorgesehen. Die neunte Runde wird nach Angaben des Kulturrates vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert; organisiert wird sie vom Deutschen Kulturrat.
Der Nutzen eines solchen Formats liegt zunächst auf der individuellen Ebene: Eine erfahrene Mentorin oder ein erfahrener Mentor kann Bewerbungsstrategien besprechen, Einblick in institutionelle Abläufe geben und Kontakte vermitteln. Zugleich kann ein Netzwerk dazu beitragen, dass sich Teilnehmerinnen über Erfahrungen austauschen, die im regulären Arbeitsalltag wenig Raum bekommen. Das sind plausible Unterstützungsleistungen – aber kein Beleg dafür, dass Mentoring allein eine Berufung bewirkt.
Der Deutsche Kulturrat verweist auf positive Erfahrungen aus den vorherigen Runden. Eine unabhängige Auswertung, die nachverfolgt, wie viele Teilnehmerinnen später Leitungsstellen erreichen und welchen Anteil das Mentoring daran hat, liegt in den hier geprüften Quellen nicht vor. Deshalb sollte die Zahl der Bewerbungen nicht mit einem Nachweis beruflicher Wirkung verwechselt werden. Sie zeigt zunächst Interesse und Bedarf.
Fortschritt ist keine Parität
Die Entwicklung in Kultureinrichtungen lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beschreiben. Im Bericht „Es geht voran“ bündelt der Deutsche Kulturrat Daten und Beiträge zu verschiedenen Sparten. Die Bestandsaufnahme hält fest: Frauen übernehmen häufiger Führungsverantwortung als noch vor zehn Jahren, ihr Anteil entspreche aber noch nicht ihrem hohen Anteil unter den Beschäftigten. Auch frühere Auswertungen des Kulturrates zeigen Unterschiede zwischen Institutionstypen: In der Leitung von Kunstmuseen stieg der Frauenanteil laut einer 2023 veröffentlichten Zusammenfassung von 30 Prozent 2014 auf 42 Prozent 2021. Solche Zahlen bilden einen bestimmten Bereich und Zeitraum ab; sie erlauben keine pauschale Aussage über Theater, Orchester, Verlage oder Kulturverwaltungen.
Damit wird auch die Frage nach dem Zugang komplizierter als ein bloßes „mehr Frauen fördern“. Berufliche Laufbahnen hängen von unterschiedlichen Ressourcen ab: von bezahlten oder unbezahlten Arbeitserfahrungen, finanzieller Sicherheit, zeitlicher Flexibilität und der Möglichkeit, berufliche Verpflichtungen mit Sorgearbeit zu vereinbaren. In einem Beitrag über das Programm beschreibt „Politik & Kultur“ Vereinbarkeit und Vorbehalte gegenüber Bewerberinnen als wiederkehrende Themen. Das sind Hinweise aus der Programmpraxis, keine für jede Institution gleichermaßen belegte Diagnose.
Wer stellt die Regeln auf?
Bei einer Leitungsbesetzung zählt nicht allein, wer sich bewirbt. Entscheidend ist auch, wie ein Anforderungsprofil formuliert wird, welche Erfahrungen als einschlägig gelten, wer in einer Findungs- oder Berufungskommission sitzt und wie deren Entscheidung begründet wird. Die Zuständigkeiten unterscheiden sich: Öffentliche Häuser werden je nach Trägerschaft und Rechtsform durch Länder, Kommunen oder andere öffentliche beziehungsweise gemeinnützige Träger verantwortet. Stiftungen und private Einrichtungen haben eigene Verfahren. Ein Mentoringprogramm des Bundes oder eines bundesweit tätigen Verbandes kann diese Entscheidungen nicht zentral steuern.
Gerade darin liegt die Grenze individueller Förderung. Sie kann Teilnehmerinnen bei einer Bewerbung stärken, aber strukturelle Hürden nicht allein beseitigen. Dafür müssten Institutionen ihre Verfahren nachvollziehbar gestalten, Kriterien frühzeitig benennen und prüfen, ob die Zusammensetzung ihrer Auswahlgremien Perspektiven unnötig verengt. Auch die Arbeitsbedingungen nach der Berufung gehören dazu: Eine Leitungskarriere ist wenig zugänglich, wenn sie dauerhaft nur mit überlangen Arbeitszeiten oder ständiger Verfügbarkeit vereinbar ist.
Die neunte Runde ist somit weniger eine Antwort auf die Frage, wer künftig Kulturhäuser leitet, als ein Anlass, sie genauer zu stellen. Mentoring kann einzelne Wege vorbereiten und Kontakte ermöglichen. Ob aus diesen Möglichkeiten faire Chancen werden, entscheidet sich dort, wo Stellen ausgeschrieben, Profile festgelegt und Kandidatinnen ausgewählt werden.
Redaktionell geprüft · 26. Oktober 2026

