FILM · HINTERGRUND

Gebäude erhalten heißt noch nicht, eine Stadt zu bewahren

Ein Film über Barbara Buser gibt Anlass, genauer auf ihre Stadtprojekte zu schauen. Zwei Basler Beispiele zeigen: Ob mit den Gebäuden auch gesellschaftliche Freiräume bleiben, entscheidet sich an Eigentum, Finanzierung und Verträgen.

Eine Halle kann stehen bleiben und trotzdem ihren Platz in der Stadt verlieren. Die Basler Markthalle etwa wurde nach dem Ende des Großmarkts zum Shoppingcenter umgebaut. Nach der Chronik der heutigen Betreiberin blieben Flächen leer. Gerettet war die Architektur, noch nicht ihre gesellschaftliche Funktion.

An dieser Unterscheidung gewinnt Gabriele Schärers Dokumentarfilm „Barbara Buser – Pionierin der Nachhaltigkeit“ seine über das Porträt hinausweisende Aktualität. Der 118-minütige Film über die Basler Architektin ist am 29. Oktober 2026 in deutschen Kinos gestartet. Busers Arbeit am Bestand liefert den Anlass für eine zweite Frage: Unter welchen Bedingungen wird aus dem Erhalt von Häusern auch ein Erhalt städtischer Möglichkeiten?

Wer den Boden hält

Das Gundeldinger Feld bietet dafür ein konkretes Modell. Als die Maschinenfabrik Sulzer-Burckhardt ihren Umzug ankündigte, entwickelten Barbara Buser, Eric Honegger und Irene Wigger ein Konzept für quartierbezogene Nutzungen. Nicht die einzelne Architektin allein, sondern ein Geflecht aus Initiative, Kapitalgebern und Betriebsgesellschaft machte die Umnutzung möglich.

Im November 2000 kaufte die Gundeldinger Feld Immobilien AG das Areal. Zu ihren Gründern gehörten Privatpersonen und Pensionskassen. Die Kantensprung AG übernahm die Gebäude für einen symbolischen Franken und erhielt das Gelände im Baurecht. Boden und Gebäude lagen damit in unterschiedlichen Händen: Die Grundeigentümer erhielten einen Baurechtszins; Kantensprung verantwortete Umbauten und Vermietung.

Der symbolische Kaufpreis bedeutete also keineswegs kostenloses Wirtschaften. Ein Forschungsbericht von 2004 dokumentiert Baukredite, Mieterdarlehen und Stiftungszuwendungen als Finanzierung der ersten Umbauphasen. Er beschreibt auch die Möglichkeit, weniger rentable Projekte durch einen Solidaritätsbeitrag querzufinanzieren. Nutzungsvielfalt war damit nicht bloß ein architektonischer Wunsch, sondern Gegenstand wirtschaftlicher Vereinbarungen.

Das Modell hat eine Grenze: Wer als Mietpartei Geld einbringt, trägt zur Finanzierung bei. Daraus folgt noch kein gleicher Zugang für Menschen oder Initiativen ohne Rücklagen. Auch das Baurecht beseitigt den Kapitalanspruch nicht; es organisiert ihn anders.

Ein Dach braucht einen Vertrag

An der Markthalle lässt sich eine weitere Bedingung erkennen: Zeit. 2013 begann ein Team um Buser mit der Wiederbelebung als Markt und Treffpunkt. Die Betreiberin berichtet, Investitionen zunächst weitgehend aus Eigenmitteln und laufenden Einnahmen finanziert zu haben. Reserven habe sie dabei nicht bilden können. Die schrittweise Entwicklung erforderte also auch finanzielles Risiko.

Seit August 2016 gehören Kuppelbau und Randbauten der Edith Maryon AG, einer Tochter der Stiftung Edith Maryon. Nach Angaben der Betreiberin schuf ein langfristiger Mietvertrag die Grundlage, das zunächst als Zwischennutzung begonnene Projekt fortzuführen. Entscheidend war hier nicht allein ein baulicher Eingriff, sondern die Verbindung von Eigentümerwechsel und vertraglicher Absicherung.

Mehr als eine Pionierin

Schärer erläutert im Presseheft, dass die weiteren Beteiligten im Film auch ihre eigenen Arbeitsweisen und Gedanken einbringen. Das eröffnet eine Perspektive jenseits der Ausnahmefigur: Umbaukultur braucht Menschen, die finanzieren, vermieten und den Alltag organisieren.

Die beiden Projekte legen deshalb nahe, Gebäudeerhalt an zusätzlichen Kriterien zu messen: Wie lange sind Nutzungen gesichert? Welche Kosten müssen Mieten decken? Ist Raum für Angebote vorgesehen, die wenig einbringen? Die dokumentierten Strukturen beantworten Teile davon. Einen Nachweis, dass auch die Nachbarschaft vor Verdrängung geschützt ist, liefern sie nicht. Eine Stadt zu bewahren heißt nicht, jede Nutzung einzufrieren. Es heißt aber, über die Zukunft ihrer Räume nicht nur nach Zahlungsfähigkeit zu entscheiden.

Redaktionell geprüft · 30. Oktober 2026

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